Steuerdebatte: Reisebonus
und übrigens: hier ein spontaner Vorschlag zur Steuerreform, den ich noch etwas ausarbeiten und dann an meine(n) bevorzugte(n) Nationalratskandidatin/en mailen werde. Oder direkt an den Bundesrat. Ständig an obstrusen Verschwörungstheorien rumzudenken tut ja auch nicht gut:
Recht auf Reisen in die Verfassung!
Jede Person in der Schweiz erhält jährlich einen Reisesteuerbonus im Wert von 2000 Franken. Dieser Betrag muss zwingend für die persönliche Weiterbildung im Rahmen von Reisetätigkeit verwendet werden, mindestens jedes zweite Jahr muss die Reise zwingend über die Grenzen der Schweiz hinausführen. Eine Ausnahme gilt hierbei für eingetragene Parteimitglieder der SVP. Diese müssen zwingend ihre Reisetage im Ausland abverdienen, davon mindestens alle zwei Jahre in Ländern mit Minaretten.
Es ist auch möglich, die Jahresreiseboni mehrer Jahre zu kumulieren, allerdings nicht mehr als fünf Jahre. Der Bonus darf indessen weder in Bargeld, noch in Aktien umgewandelt werden, der Handel damit ist strafrechtlich zu ahnden. Pauschalreisen in all-inclusive-Resorts sind nur alle drei Jahre zugelassen, die Reiseziele müssen variieren.
Arbeitgeber sowie Schulen sind verpflichtet, den Arbeitnehmern/Schülern im Rahmen der Reiseplanung entgegenzukommen (analog Militärdienst). Reisen mit freiwilligen Arbeitseinsätzen für bestimmte Zwecke können anstelle des Militär- oder Zivildienstes abgegolten werden.
Das Recht auf regelmässige Reisen ungeachtet der sozialen und finanziellen Stellung in der Gesellschaft soll explizit in der Verfassung verankert werden. Regelmässige Reisetätigkeit erweitert den persönlichen Horizont jeder Bürgerin und jedes Bürgers der Schweiz und ist als wesentlicher Beitrag zur umfassenden Weiterbildung zu verbuchen.
Recht auf Reisen in die Verfassung!
Jede Person in der Schweiz erhält jährlich einen Reisesteuerbonus im Wert von 2000 Franken. Dieser Betrag muss zwingend für die persönliche Weiterbildung im Rahmen von Reisetätigkeit verwendet werden, mindestens jedes zweite Jahr muss die Reise zwingend über die Grenzen der Schweiz hinausführen. Eine Ausnahme gilt hierbei für eingetragene Parteimitglieder der SVP. Diese müssen zwingend ihre Reisetage im Ausland abverdienen, davon mindestens alle zwei Jahre in Ländern mit Minaretten.
Es ist auch möglich, die Jahresreiseboni mehrer Jahre zu kumulieren, allerdings nicht mehr als fünf Jahre. Der Bonus darf indessen weder in Bargeld, noch in Aktien umgewandelt werden, der Handel damit ist strafrechtlich zu ahnden. Pauschalreisen in all-inclusive-Resorts sind nur alle drei Jahre zugelassen, die Reiseziele müssen variieren.
Arbeitgeber sowie Schulen sind verpflichtet, den Arbeitnehmern/Schülern im Rahmen der Reiseplanung entgegenzukommen (analog Militärdienst). Reisen mit freiwilligen Arbeitseinsätzen für bestimmte Zwecke können anstelle des Militär- oder Zivildienstes abgegolten werden.
Das Recht auf regelmässige Reisen ungeachtet der sozialen und finanziellen Stellung in der Gesellschaft soll explizit in der Verfassung verankert werden. Regelmässige Reisetätigkeit erweitert den persönlichen Horizont jeder Bürgerin und jedes Bürgers der Schweiz und ist als wesentlicher Beitrag zur umfassenden Weiterbildung zu verbuchen.
chamäleon123 - 18. Sep, 09:59